Fristen ist die modulare Kanzleisoftware für Aktenverwaltung, doppelte Fristenkontrolle mit Vorfristen und RVG-Abrechnung – individuell für Ihre Kanzlei entwickelt, DSGVO-konform und mit Servern in Deutschland.
Fristen ist kein starres Fertigprodukt. Wir entwickeln jeden Baustein passgenau für Ihre Rechtsgebiete, Ihre Aktenstruktur und Ihre Abläufe – so unterstützt die Software Ihre Kanzlei umfassend, ersetzt Zettelkalender und Insellösungen und spart bares Geld.
Passgenau auf Ihre Aktenzeichen, Ihre Fristenlogik und Ihre Rechtsgebiete zugeschnitten – ohne Funktions-Ballast. Was Sie nicht brauchen, bauen wir nicht; was Ihnen fehlt, entsteht. Und die Lösung wächst mit Ihrer Kanzlei mit.
Ein System statt fünf Insellösungen: Akten, Fristen, Abrechnung und Buchhaltung greifen ineinander. Das senkt laufende Kosten, vermeidet Doppelarbeit und Fehler und schafft Zeit für die eigentliche Mandatsarbeit.
Keine Mockups – echte Oberflächen aus einem Demo-Betrieb. Jeder Screen löst einen konkreten Schmerzpunkt aus dem Kanzleialltag.

Fristen, Wiedervorlagen und offene Rechnungen stehen in drei verschiedenen Listen – und was heute brennt, sieht niemand auf einen Blick.
Das Dashboard bündelt fällige Fristen, Wiedervorlagen und offene Posten auf einer Seite. Sie sehen sofort, welche Akte heute dran ist – ohne sich durch Ordner und Kalender zu klicken.

Mandate in Papierordnern, Notizen in E-Mails und auf Zetteln – und beim Aktenzeichen zählt jede:r anders, sodass Lücken und Dubletten entstehen.
Jede Akte wird mit fortlaufendem, lückenlosem Aktenzeichen geführt – mit Mandant, Gegner, Rechtsgebiet und Sachstand an einem Ort. Dokumente, Fristen und Abrechnung hängen an derselben Akte, nichts liegt mehr doppelt.

Eine übersehene Notfrist ist kein Ärgernis, sondern ein Haftungsfall – und genau die entsteht, wenn eine Frist ohne Vorfrist notiert wird.
Jede Frist verlangt eine Vorfrist als Vorwarnung – ohne sie lässt sich die Notfrist gar nicht erst speichern. Fristen und Vorfristen laufen zusammen im Fristenkalender, mit Wiedervorlage und Erledigungsvermerk. So steht die doppelte Fristenkontrolle, die Ihre Haftung absichert.

Gebühren nach RVG, Zeithonorar und Auslagen in Excel zusammenzurechnen kostet Abende und lädt zu Rechenfehlern ein.
Die Abrechnung kennt die RVG-Gebühren und rechnet wahlweise nach Zeithonorar ab – Auslagen und Umsatzsteuer inklusive. Aus der Akte wird die Kostennote, die Zahlen stimmen mit dem Sachstand überein.
Von Aktenverwaltung und doppelter Fristenkontrolle über RVG-Abrechnung und Kostennoten bis zu Verschwiegenheit, Datenschutz und Auswertung – Sie aktivieren nur, was Ihre Kanzlei heute braucht.
Akte mit Mandant, Gegenstand, Gegner, Streitwert und Rechtsgebiet. Das Aktenzeichen wird je Mandant und Jahr lückenlos aus einem gesperrten Nummernkreis vergeben.
Mandant und Gegenpartei an der Akte, mit zuständiger Sachbearbeiter:in – die Basis für Zuständigkeit, Zugriffsrechte und Abrechnung.
Keine Notfrist ohne Vorfrist – das System nimmt sie sonst gar nicht an. Und die Vorfrist darf nie nach der Hauptfrist liegen. Zwei harte Regeln, die Fehler unmöglich machen.
Not-, Vor- und Wiedervorlagefristen mit Status-Badge, mandantenweit sortiert nach Fälligkeit: dringend, heute, überfällig.
Ein Scheduler meldet fällige Fristen an die zuständige Sachbearbeiter:in – unabhängig davon, ob jemand den Kalender geöffnet hat. Notfristen als haftungskritisch markiert, ohne Doppelversand.
Wiedervorlagen bringen eine Akte zum richtigen Zeitpunkt wieder auf den Tisch – kein Vorgang geht im Alltag unter.
Gegenstandswert und Gebührensatz bestimmen die Wertgebühr aus der hinterlegten Tabelle – centgenau gerechnet, als Referenz direkt im System.
Das Vergütungsverzeichnis steht als pflegbarer Katalog bereit. Positionen und Sätze passen Sie an Ihre Kanzlei an.
Die Rechnung entsteht aus dem Mandat – mit Satz, Wertgebühr, Auslagenpauschale (VV 7002) und Umsatzsteuer (VV 7008) – nicht aus einer leeren Vorlage.
Auslagenpauschale (20 %, max. 20 €) und 19 % Umsatzsteuer werden positionsweise sauber ausgewiesen – nachvollziehbar bis auf den Cent.
Alle Kostennoten der Kanzlei an einem Ort, mit Stand und Bezug zur Akte – ohne separate Rechnungsliste zu pflegen.
Rechnungen fließen in die Buchhaltung ein – mit GoBD-konformer Festschreibung und sauberer Übergabe an Ihre Steuerberatung.
Gerichtstermine und Besprechungen im gemeinsamen Kalender der Kanzlei – mit Bezug zur Akte.
Wer macht was bis wann – Aufgaben an der Akte, damit nichts zwischen Sekretariat und Anwält:in liegen bleibt.
Schriftsätze und Unterlagen am richtigen Mandat abgelegt – gefunden statt gesucht.
Ein geschützter Bereich für Mandant:innen – Dokumente und Stand teilen, ohne unverschlüsselte E-Mail.
Fristmeldungen, Aufgaben- und Terminhinweise – automatisch an die zuständige Person, ohne manuelles Nachhalten.
Geleistete Zeiten je Akte erfassen – als Grundlage für Zeithonorar, auf Wunsch zugeschaltet.
Ausgelegt auf § 203 StGB und § 43e BRAO: Mandatsdaten streng zugriffsgeschützt, mitwirkende Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Feingranular für Anwält:in, Sekretariat und Nur-Lesen – eine Akte sieht nur, wer sie sehen darf.
Ein AVV nach Art. 28 DSGVO deckt die Verschwiegenheit nicht allein ab – Fristen ergänzt die eigene Ebene für Berufsgeheimnisse.
Append-only Audit-Trail, Festschreibung und Aufbewahrungsfristen – steuerlich relevante Vorgänge bleiben unveränderbar nachvollziehbar.
Betrieb in deutschen Rechenzentren – der bewusste Gegenentwurf zu US-Anbietern und dem CLOUD Act, inklusive AVV-Kette und Löschkonzept.
Aufbewahrungsfristen und Löschregeln je Datenart – damit Daten so lange bleiben, wie sie dürfen, und nicht länger.
Fristenlast, offene und überfällige Fristen, offene Kostennoten und Aktenstände – der Überblick über die haftungskritischen Kennzahlen.
Zuständigkeiten je Akte, passende Zugriffsrechte und zielgerichtete Fristen-Erinnerungen – für das wachsende Team.
Jeder Baustein wird für Ihre Kanzlei entwickelt und einzeln zugeschaltet – klein starten, Schritt für Schritt wachsen.
Eine beA-Anbindung ist nicht enthalten – wir sagen das offen. Was Ihre Kanzlei an Schnittstellen braucht, entwickeln wir individuell.
Bestehende Akten-, Mandanten- und Fristendaten übernehmen – den Umzug begleiten wir, damit die Fristenkontrolle nicht stillsteht.
Textbausteine und Vorschläge für die Mandatskommunikation – dezent, auf Wunsch, und ohne Mandatsdaten an öffentliche KI zu geben.
Die versäumte Frist ist in der Kanzlei der teuerste Fehler. Fristen macht ihn technisch unmöglich: Eine Notfrist wird nur angenommen, wenn eine Vorfrist dazu steht. Nicht als Warnung zum Wegklicken – das System legt sie sonst gar nicht an.
Hauptfrist mit Datum erfassen – das System verlangt dazu sofort eine Vorfrist, bevor es die Notfrist überhaupt anlegt.
Die Vorfrist läuft als Vorwarnung, der Scheduler erinnert automatisch die zuständige Sachbearbeiter:in.
Erledigt wird die Frist mit einem Klick – lückenlos im Audit-Trail festgehalten, nachvollziehbar im Haftungsfall.
Dieselbe Softwarebasis – pro Kanzlei aktivieren wir nur die passenden Module. So braucht die Einzelkanzlei nur einen Bruchteil, die Fachkanzlei mit hoher Fristenlast den vollen Umfang.
Schlanke Aktenverwaltung, verlässliche Fristenkontrolle und RVG-Kostennoten – ohne Overhead. Wenig einrichten, schneller Start, volle Sicherheit bei Fristen.
Mehrere Anwält:innen und Sekretariat, Zuständigkeiten je Akte, zielgerichtete Fristen-Erinnerungen, Rollen und Rechte – alles greift ineinander.
Viele parallele Akten und Fristen, strenge Dokumentation, Verschwiegenheit nach § 203 StGB und Auswertung der Fristenlast – die volle Tiefe der doppelten Fristenkontrolle.
Die meisten Kanzleien starten mit Akten und der doppelten Fristenkontrolle – dem Herzstück des Haftungsrisikos – und ergänzen später RVG-Abrechnung, Rechnungen, Auswertungen oder weitere Bausteine. So bleibt der Einstieg klein, das Risiko überschaubar, und Sie zahlen nur für das, was Sie wirklich nutzen.
Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo. Wir zeigen Ihnen Fristen an Ihren konkreten Akten, Fristen und RVG-Fällen.
Und falls Ihre Frage nicht dabei ist: Wir beantworten sie gern persönlich.
Für Einzelanwält:innen und Kleinkanzleien, für mittlere Kanzleien mit mehreren Anwält:innen und Sachbearbeiter:innen und für Fachkanzleien mit hoher Fristenlast. Dieselbe Softwarebasis – pro Kanzlei werden nur die Module aktiviert, die Sie wirklich brauchen.
Eine Notfrist wird nur angenommen, wenn eine Vorfrist dazu eingetragen ist. Das ist keine Warnung, die sich wegklicken lässt – das System legt die Notfrist ohne Vorfrist gar nicht erst an. Zusätzlich darf die Vorfrist nie nach der Hauptfrist liegen. So entsteht die doppelte Kontrolle, auf die es im Haftungsfall ankommt.
Ja. Ein Scheduler prüft offene Fristen und verschickt die Erinnerung an die zuständige Sachbearbeiter:in – unabhängig davon, ob jemand den Kalender geöffnet hat. Notfristen werden als haftungskritisch und überfällige Fristen mit Dringlichkeitspräfix gekennzeichnet; ein Doppelversand ist ausgeschlossen.
Jede Frist kennt die Arten Notfrist, Vorfrist und Wiedervorlage. Die Vorfrist läuft als Vorwarnung vor der Hauptfrist, die Wiedervorlage bringt eine Akte zum richtigen Zeitpunkt wieder auf den Tisch. Die Fristenübersicht sortiert nach Fälligkeit: dringend, heute, überfällig.
Ja. Aktenzeichen werden je Mandant und Jahr aus einem gesperrten Nummernkreis lückenlos vergeben (Format z. B. 2026/00042). Eine Lücke wäre ein Hinweis auf eine verschwundene Akte – das System lässt sie technisch nicht entstehen, auch bei gleichzeitiger Anlage mehrerer Akten.
Die Kostennote entsteht aus der Akte: Gegenstandswert und Gebührensatz aus dem Vergütungsverzeichnis bestimmen die Wertgebühr nach § 13 RVG, hinzu kommen die Auslagenpauschale (VV 7002) und die Umsatzsteuer (VV 7008, 19 %). Die Beträge werden centgenau gerechnet. Die hinterlegte Wertgebührentabelle ist mit Ihrer Beratung gegen die jeweils aktuelle Fassung abzustimmen.
Ja. Das Vergütungsverzeichnis (VV RVG) steht als pflegbarer Katalog bereit – inklusive § 13-Tabelle und Wertgebühr-Lookup als Referenz. Sie können Positionen und Sätze an Ihre Kanzlei anpassen.
Aus der Akte. Gegenstandswert, Positionen und Sätze liegen am Mandat an; die Kostennote wird daraus erzeugt, nicht aus einer leeren Vorlage. So passen Akte und Rechnung immer zusammen.
Kostennoten und Rechnungen fließen in die Buchhaltung der Plattform ein – mit sauberer Übergabe und GoBD-konformer Festschreibung. Die steuerliche Einordnung treffen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Mandatsdaten sind nach § 203 StGB und § 43e BRAO besonders geschützt. Fristen ist auf feingranulare Rollen und Rechte ausgelegt, sodass nur berechtigte Personen eine Akte sehen, und auf Verschwiegenheitspflichten mitwirkender Personen. Die abschließende berufs- und datenschutzrechtliche Bewertung trifft Ihre Kanzlei.
Ein AVV nach Art. 28 DSGVO allein deckt die anwaltliche Verschwiegenheit nicht ab. § 203 StGB und § 43e BRAO verlangen eine eigene Ebene – etwa die schriftliche Verpflichtung mitwirkender Personen zur Verschwiegenheit. Fristen ist darauf ausgelegt, diese Anforderungen zu unterstützen; die konkrete Vertragsgestaltung stimmen wir mit Ihnen ab.
Ja. Fristen läuft auf Servern in Deutschland. Das ist unser bewusster Gegenentwurf zu Anbietern mit Servern im EU-Ausland oder in den USA – ohne die Risiken, die bei US-Anbietern mit dem CLOUD Act verbunden sind – inklusive AVV-Kette und Löschkonzept.
Fristen ist auf DSGVO und GoBD ausgelegt: Zugriffskontrolle, append-only Audit-Trail, Unveränderbarkeit steuerlich relevanter Vorgänge und Aufbewahrungsfristen. Die abschließende rechtliche Bewertung trifft Ihre Kanzlei bzw. Ihre Steuerberatung.
Ja. Jede Akte hat eine zuständige Sachbearbeiter:in, und die Zugriffsrechte lassen sich fein steuern – für Anwält:innen, Sekretariat und Nur-Lesen. Fristen-Erinnerungen gehen an die jeweils zuständige Person.
Eine Anbindung an das beA ist derzeit nicht enthalten. Wir sagen das offen, statt es zu versprechen. Wenn Ihre Kanzlei eine beA-Integration benötigt, besprechen wir, was individuell dafür entwickelt werden kann.
Ja. Kalender, Termine, Aufgaben, Dokumente zur Akte und ein Mandantenportal gehören zum allgemeinen Funktionsumfang der Plattform. Die Branchenlösung Fristen setzt darauf auf und ergänzt Akten, Fristen und RVG.
Nein. Die Software unterstützt die Fristenkontrolle technisch und macht bestimmte Fehler unmöglich (keine Notfrist ohne Vorfrist). Die fachliche Prüfung und Verantwortung für Fristen bleibt bei der Kanzlei. Fristen ersetzt keine Rechtsberatung.
Weil jeder Baustein individuell für Ihre Kanzlei entwickelt wird, gibt es keinen Stangenpreis. Sie zahlen für das, was Sie nutzen, und starten klein. Ein konkretes Angebot erstellen wir nach einem kurzen Gespräch über Ihre Abläufe.
Nein. Die meisten Kanzleien starten mit Akten und Fristenkontrolle – dem Herzstück des Haftungsrisikos – und ergänzen später RVG-Abrechnung, Rechnungen, Auswertungen oder weitere Bausteine. Jeder Baustein wächst mit Ihrer Kanzlei.
Ja. Bestehende Akten-, Mandanten- und Fristendaten lassen sich übernehmen. Den Umzug begleiten wir, damit der laufende Betrieb und insbesondere die Fristenkontrolle nicht stillstehen.
Nein. Fristen ist kein starres Fertigprodukt. Wir entwickeln jeden Baustein passgenau für Ihre Abläufe, Ihre Rechtsgebiete und Ihre Aktenstruktur – ohne Funktions-Ballast. Was Sie nicht brauchen, bauen wir nicht; was Ihnen fehlt, entsteht.
Fristen wird von der xKMU digital solutions UG in Weimar entwickelt und betreut – Beratung und Entwicklung aus einer Hand, mit festen Ansprechpartner:innen im DACH-Raum.
Ob offene Frage oder genauer Blick auf die doppelte Fristenkontrolle – in einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie Fristen Ihre Kanzlei unterstützt und dabei Kosten spart. Ohne Verpflichtung, in Ihrem Tempo.